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   OLG Hamm, 24.11.1994 - 23 W 110/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5279
OLG Hamm, 24.11.1994 - 23 W 110/94 (https://dejure.org/1994,5279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1994 - 23 W 110/94 (https://dejure.org/1994,5279)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1994 - 23 W 110/94 (https://dejure.org/1994,5279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltlicher Verfahrenspfleger; Kostenfestsetzung; Zuständigkeit; Urkundsbeamter; Rechtspfleger; Entschädigungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Festsetzung der Vergütung für einen Verfahrenspfleger, Zuständigkeit in Unterbringungssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 70b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 486
  • FamRZ 1996, 895
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 22.04.1998 - 5 AR 4/98

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streit oder Festsetzung der Vergütung eines

    hierüber grundsätzlich der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle in einem reinen Verwaltungsverfahren (OLG Hamm FamRZ 1995, 487 [OLG Hamm 24.11.1994 - 23 W 110/94] ; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 16 ZSEG Rdn. 4).
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Offenbleiben kann, ob hier die Vergütung durch den Rechtspfleger oder das Gericht festzusetzen ist (vgl. dazu OLG Hamm FamRZ 1996, 895 ; LG Kaiserslautern FamRZ 1996, 896 , LG Bielefeld FamRZ 1996, 896 m. Anm. Feuerabend).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z AR 89/96

    Örtliche Zuständigkeit für die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers;

    Soweit die Rechtsprechung im Betreuungsverfahren für die Festsetzung einer von der Staatskasse zu ersetzenden Vergütung des Verfahrenspflegers das Gericht oder den Richter für zuständig erklärt hat, von dem der Verfahrenspfleger bestellt worden ist (vgl. BayObLGZ 1993, 256; OLG Hamm FamRZ 1995, 486 ) war nicht über die örtliche, sondern die sachliche oder funktionelle Zuständigkeit des Gerichts zu entscheiden.
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